EU Batterieverordnung

Wichtige Informationen zur EU Verordnung 2019/1148

Mit in Kraft treten der EU-Verordnung 2019/1148 werden eine Reihe neuer Regeln für den Verkauf von Schwefelsäure,
die als Batteriesäure in Bleisäurebatterie eingesetzt wird, gültig. Diese Verordnungen dienen dazu, die Verfügbarkeit
der Stoffe einzuschränken, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten.

Seit dem 01.02.2021 darf keine Batteriesäure mehr an den Endverbraucher verkauft werden, weder in mitgelieferten
Säurepacks noch als separat erhältliches Produkt. Als Alternative zu befüllbaren Batterien bieten wir neben
fertig befüllten Batterien, Gel- und Lithium-Ionen-Batterien an.

Hier gehts zu den Batterien.

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